Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner konstituierenden Sitzung 2 Mitglieder Kandidaten und 2 stv. Kandidaten für die Wahl zum Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg benannt. Die Wahl erfolgte aufgrund des § 11 des Sparkassengesetzes, wonach die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Vertretung des Gewährsträgers – in konkreten Fall also von der Zweckverbandsversammlung – zu wählen sind. Die Wahl ergab für die von der Stadt Erkelenz vorgeschlagenen Ratsmitglieder das Folgende:
Mit Schreiben vom 28.06.2005 teilt RH Kehren mit, dass er sein Amt als stv. Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Heinsberg niederlege, da die notwendige Genehmigung seines Dienstherrn für diese Tätigkeit nicht erteilt werden könne. Somit ist eine Nachnominierung eines neuen Kandidaten als Wahlvorschlag für das Amt eines stv. Verwaltungsratsmitgliedes vorzunehmen. Das Benennungsrecht liegt bei der SPD-Fraktion. Mit Schreiben vom 12.09.2005 teilt die SPD-Fraktion als Nachfolger im vorgenannten Gremium für RH Kehren RH Fellmin mit. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erkelenz wird der Wahlvorschlag dem Sparkassenzweckverband mitgeteilt, der eine entsprechende Nachbestellung vorzunehmen hat. Beschlussentwurf: „Als Kandidat(in) für das ausgeschiedene stv. Mitglied des Verwaltungsrates der KSK Heinsberg, Ratsherrn F. Kehren, wird hiermit Ratsherr Peter Fellmin bestellt und der Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg zur Wahl vorgeschlagen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||