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Vorlage - A 61/022/2005  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
22.09.2005 
3. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
27.09.2005 
5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.09.2005 
6. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.10.2005 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung BBP Nr. XXI Umsiedlung Borschemich TÖB.doc PDF-Dokument
Abwägung BBP Nr. XXI Umsiedlung Borschemich Bürger.doc PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.06.2005 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 08.07.2005 in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005. Die Träger öffentlicher Belange und der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden mit Schreiben vom 14.07.2005 und die zu benachrichtigenden Bürger mit Schreiben vom 08.07.2005 über die öffentliche Auslegung informiert.

Während der öffentlichen Auslegung wurden vom Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

Durch die Träger öffentlicher Belange und auch seitens der Bürger wurden dagegen Stellungnahmen bzw. Anregungen vorgetragen.

Die Stellungnahmen und Anregungen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage  des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger, aufgelistet. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung gehen ebenfalls aus den vorgenannten beigefügten Anlagen hervor.

 

In dieser Sitzung ist über die vorgetragenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu entscheiden.

 

Zur Vorbereitung der Realisierung des Bebauungsplanes und der Umsiedlung der Bevölkerung wird derzeit das Verfahren der Grundstücksvormerkung in mehreren Phasen durchgeführt. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe der weiteren Auswertung und Fortführung des Verfahrens der Grundstücksvormerkung ein Überarbeitungs- und Änderungsbedarf des Bebauungsplanes erkennbar wird. Hierüber werden die Ratsgremien zeitnah informiert und die für eine bedarfsgerechte Planung ggfls. erforderlichen Vorschläge zur Überarbeitung des Bebauungsplanes in gesonderten Änderungverfahren unterbreitet.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem  Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung der Rechtsvorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (alte Fassung) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVPG) durchgeführt wurde.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):

 

„1.       Über die von den Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen“.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG sichergestellt (so genanntes Inden-Modell, Kostenteilung zwischen RWE Power AG, Land und Gemeinde im Verhältnis 55 % zu 36 % zu 9 %).

Anlage:

Anlage:

Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung BBP Nr. XXI Umsiedlung Borschemich TÖB.doc (81 KB) PDF-Dokument (99 KB)    
Anlage 2 2 Abwägung BBP Nr. XXI Umsiedlung Borschemich Bürger.doc (64 KB) PDF-Dokument (75 KB)