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Vorlage - A 10/205/2005  

 
 
Betreff: Änderung des Artikel 11 (1) c) der Hauptsatzung

Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2005 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.10.2005 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug Hauptsatzung derzeitige Fassung  

Tatbestand:

Tatbestand:

Zum 01.10.2005 tritt der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft.

Die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in den Kommunen werden damit auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Es wird z.B. nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Künftig heißen alle Mitarbeiter aus diesem Bereich Beschäftigte. Die Vergütungs-  und Lohngruppen wie bisher wird es nicht mehr geben. Ab 01.10.05 gelten für alle Beschäftigten sog. Entgeltgruppen, die entsprechend den bisherigen Eingruppierungen festgelegt werden. Es erfolgt eine sog. Überleitung.

Da in der zur Zeit bestehenden Hauptsatzung in Artikel 11 (1) c die Begriffe Angestellte und Vergütungsgruppen verwendet werden, muss aus formalen Gründen eine Satzungsänderung erfolgen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Die Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8. Änderung vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt geändert:

 

Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

...über die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung

von Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; ..

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Auszug Hauptsatzung derzeitige Fassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Hauptsatzung derzeitige Fassung (8 KB)