Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Zum
01.10.2005 tritt der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in
Kraft. Die
Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in den Kommunen werden damit auf
eine völlig neue Grundlage gestellt. Es wird z.B. nicht mehr zwischen Arbeitern
und Angestellten unterschieden. Künftig heißen alle Mitarbeiter aus diesem
Bereich Beschäftigte. Die Vergütungs-
und Lohngruppen wie bisher wird es nicht mehr geben. Ab 01.10.05 gelten
für alle Beschäftigten sog. Entgeltgruppen, die entsprechend den
bisherigen Eingruppierungen festgelegt werden. Es erfolgt eine sog.
Überleitung. Da
in der zur Zeit bestehenden Hauptsatzung in Artikel 11 (1) c die Begriffe
Angestellte und Vergütungsgruppen verwendet werden, muss aus formalen Gründen
eine Satzungsänderung erfolgen. Beschlussentwurf
(als Empfehlung an den Rat): „Die
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8. Änderung
vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt geändert: Artikel
11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung: ...über
die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; .. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Auszug Hauptsatzung derzeitige Fassung
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