Bürgerinformationssystem
Ratsherr Thies beantragt, vor der Abwicklung der Punkte A 4.2 und A 4.3 die Beratung des Punktes B 4.1 aus der nichtöffentlichen Sitzung vorzuziehen, d. h. die öffentliche Sitzung für die Beratung des nichtöffentlichen Punktes zu unterbrechen. Bürgermeister Jansen lässt über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen Ergebnis: 6 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen Damit ist der Antrag von Ratsherrn Thies abgelehnt. Anschließend bittet der Braunkohlenausschussvorsitzende, Ratsherr Merkens, um das Wort und führt zum Tagesordnungspunkt aus. Insbesondere weist er darauf hin, dass man in der Angelegenheit weiter voranschreiten müsse, weil der Braunkohlenplan die Stadt zwinge, Mitte des kommenden Jahres erste Baugrundstücke für die Umsiedler zur Verfügung stellen zu können. Techn. Beig. Lurweg führt hierzu fort, dass man bei den vorliegenden Bebauungsplanungen einen großen Teil der Anregungen der Bürger habe einplanen können. Es liege allerdings in der Sache selbst begründet, dass man nicht alle Fälle bereits habe abarbeiten können, wobei man diese Fälle für die Zukunft nicht vergessen wolle. Man müsse allerdings auch anmerken, da man als Kommune vor allem auch das Allgemeininteresse zu berücksichtigen habe, dass man nicht immer allen Wünschen gerecht werden könne.
Ratsherr Mercks ist der Auffassung, dass man sagen könne, auch wenn der Anlass des Verfahrens ein trauriger sei, dass das Verfahren bisher bürgernah abgelaufen sei. Dies solle so auch mit der bisherigen Ernsthaftigkeit weitergeführt werden. Er werde der Beschlussvorlage „mit einer Faust in der Tasche“ zustimmen, was aber nichts mit der bisherigen Arbeit der Stadt zu tun habe. Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs trägt hingegen vor, dass er die Beschlussvorlage ablehnen werde. Man sei der Auffassung, dass kein Umsiedler durch die Umsiedlung schlechter gestellt werden solle, als er bisher gestellt gewesen sei. Außerdem sei man für klare Fakten im Vorfeld und nicht für spätere Revisionsmöglichkeiten. Stv. Fraktionsvorsitzender Wilms ist der Meinung, dass es nicht sein könne, dass die Stadt für die durch die Umsiedlung hervorgerufenen Infrastrukturkosten anteilmäßig zur Leistung herangezogen werde. Ratsherr Thies geht auf die Verteilung der Infrastrukturkosten zwischen Bergbautreibendem, Land und Stadt ein. Er vermisse in der städtischen Haushaltsplanung diesbezüglich die erforderliche Klarheit und Wahrheit. Der 9-prozentige Eigenanteil der Stadt werde im Finanzplan unter den Positionen Landeszuschüsse und Zuschüsse Dritter geführt. Erster
Beig. Dr. Gotzen entgegnet hierzu, dass er es verstehen könne, wenn man von
politischer Seite versuchen wolle, den eigentlich im nichtöffentlichen Teil zu
beratenden Sachverhalt in den öffentlichen Teil der Sitzung zu bringen. Im
öffentlichen Teil könne er allerdings nur sagen, dass die Stadt nicht gewillt
sei, den 9-prozentigen Eigenanteil zu tragen. Wenn deshalb der Kämmerer in der
Finanzplanung diese Position mit null Prozent ansetze, so entspreche dies der
derzeitigen Forderung der Stadt und ebenso der Forderung nach der gebotenen
Haushaltsklarheit. Weiteres solle der nichtöffentlichen Sitzung vorbehalten
sein. Auf
die Aussage von Ratherrn Thies, wonach man dem Bebauungsplan nicht zustimmen
könne, da die Planung den bisherigen Dorfcharakter nicht wiedergebe, führt
Techn. Beig. Lurweg aus, dass man bekanntlich im Vorfeld mit den Betroffenen
ein städtebauliches Leitbild entwickelt habe. Wie bereits erwähnt, könne man
natürlich nicht jedermanns Wunsch erfüllen. Darüber hinaus müsse man eine
Bauleitplanung nicht nur für die derzeitige, sondern auch für zukünftige
Generationen betreiben. Fraktionsvorsitzender
Frings trägt vor, dass die Mitglieder der Bürgerpartei trotz der ergänzenden
Erläuterungen gegen die Beschlussvorlagen stimmen werden. Nachdem
keine weiteren Wortmeldungen vorliegen lässt Bürgermeister Jansen über die
Beschlussvorlage abstimmen Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von den Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen“. Abstimmungsergebnis: 35
Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen |
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