Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 21.06.2005 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 08.07.2005 in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005. Die Träger öffentlicher Belange und der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurden mit Schreiben vom 13.07.2005 und die zu benachrichtigenden Bürger mit Schreiben vom 08.07.2005 bzw. 11.07.2005 über die öffentliche Auslegung informiert. Während der öffentlichen Auslegung wurden vom Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Durch die Träger öffentlicher Belange und auch seitens der Bürger wurden dagegen Stellungnahmen bzw. Anregungen vorgetragen. Die Stellungnahmen und Anregungen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger, aufgelistet. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung gehen ebenfalls aus den vorgenannten beigefügten Anlagen hervor. Zur Vorbereitung der Realisierung des Bebauungsplanes und der Umsiedlung der Bevölkerung wird derzeit das Verfahren der Grundstücksvormerkung in mehreren Phasen durchgeführt. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe der weiteren Aus- wertung und Fortführung des Verfahrens der Grundstücksvormerkung ein Überar- beitungs- und Änderungsbedarf des Bebauungsplanes erkennbar wird. Hierüber werden die Ratsgremien zeitnah informiert und die für eine bedarfsgerechte Planung ggfls. erforderlichen Vorschläge zur Überarbeitung des Bebauungsplanes in geson- derten Änderungverfahren unterbreitet. In dieser Sitzung ist über die vorgetragenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu entscheiden. Ferner soll über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in dieser Sitzung entschieden werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung der Rechtsvorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (alte Fassung) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt wurde. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von den Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG sichergestellt (so genanntes Inden-Modell, Kostenteilung zwischen RWE Power AG, Land und Gemeinde im Verhältnis 55 % zu 36 % zu 9 %). Anlage: Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger
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