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Tatbestand: Mit Schreiben vom 25. Juli 2005 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz, das Bebauungsplanverfahren in den Umsiedlungs-maßnahmen Borschemich und Immerath, Lützerath, Pesch mit sofortiger Wirkung auszusetzen und stattdessen für die umzusiedelnden Altorte gemäß § 142 ff. BauGB eine Sanierungssatzung aufzustellen. Dabei sollen die im bisherigen Bauleitplanverfahren als Umsiedlungsstandorte geplanten Bereiche gemäß § 148 BauGB in die Sanierungssatzung als Ersatzlandfläche aufgenommen werden. Der Antrag wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz ausführlich unter Hinweis auf neuere juristische Stellungnahmen in der einschlägigen Fachliteratur begründet. Auf die ausführliche Begründung des Antrages wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Ausweislich ihres Antrages vom 25. Juli 2005 hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz bei der Stellung des Antrages vor allem davon leiten lassen, durch die beantragte städtebauliche Sanierungssatzung mehr Rechtsicherheit, vorteilhaftere Umsiedlungsbedingungen sowie eine spürbarere Sozialverträglichkeit für die Umsiedler zu erreichen. Die Rechtsfrage, ob auch im Wege der städtebaulichen Sanierungs- bzw. Entwicklungssatzung nach den §§ 142 ff. BauGB eine braunkohlentagebaubedingte Umsiedlung von Ortschaften ausgestaltet werden kann, wurde im Jahr 2000 durch ein von der Stadt Erkelenz in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Partner verneint. Nachdem dieses Gutachten vorgelegen hatte, entschied sich der Rat der Stadt Erkelenz im Wege der üblichen Bauleitplanung die Umsiedlung der Orte Borschemich und Immerath, Lützerath und Pesch zu gestalten. Zutreffend wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz auf zwischenzeitlich vorliegende neuere Stellungnahmen in der juristischen Literatur verwiesen, die für die Ortsumsiedlungen im Braunkohlenrevier auch die Anwendung der Vorschriften über die städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungssatzung eröffnet sehen. Die Beantwortung der Frage, ob tatsächlich über diese Vorschriften eine Ortsumsiedlung gestaltet werden kann, erfordert eine eingehende Auseinandersetzung mit den juristischen Argumenten. Für die bevorstehende Umsiedlung der Orte Borschemich sowie Immerath/Lützerath und Pesch empfiehlt die Verwaltung jedoch, die Ortsumsiedlung auf dem im Jahre 2000 eingeschlagenen Weg abzuschließen. Nur so kann sichergestellt werden, dass tatsächlich zum 01.07.2006 baureife Grundstücke in den Umsiedlungsorten zur Verfügung gestellt werden können. Würde man, wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen beantragt, das jetzige Verfahren stoppen und in ein neues Verfahren eintreten, wäre ein erheblicher Zeitverlust die Folge. Dieser Zeitverlust ist nicht im Interesse der Umsiedler, die bereits zu einem großen Teil in Planungen für eine am Anfang des Umsiedlungszeitraumes stehende Umsiedlung eingetreten sind. Für die, hoffentlich nicht erfolgende, möglicherweise aber doch notwendige Umsiedlung der übrigen im Braunkohlentagebaugebiet Garzweiler II liegenden Orte Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Berverath und Holzweiler wird die Verwaltung rechtzeitig im Vorfeld überprüfen, ob juristisch die Möglichkeit zum Vorgehen über eine städtebauliche Sanierungs- und/oder Entwicklungssatzung besteht und durch ein solches Vorgehen auch Vorteile für die Umsiedler erreicht werden können. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Hauptausschuss und Rat): „Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 25.07.2005 auf Erlass einer Sanierungssatzung für die Orte Borschemich und Immerath, Lützerath, Pesch bei gleichzeitiger Aussetzung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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