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Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters  

 
 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/232/2005 Mitteilungen des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

zu A 1

zu A 1.1         Rücktritt des Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion RH Ferdinand Kehren und damit verbundene Neubesetzungen

 

Bürgermeister Jansen teilt wie folgt mit:

„Mit E-Mail vom 06.10.2005 hat Ratsherr Ferdinand Kehren mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt von folgenden Ämtern mitgeteilt:

 

-                     Fraktionsvorsitz der SPD-Stadtratsfraktion

-                     Vorsitz im Ausschuss für Kultur und Sport

 

Mit Schreiben vom 19.10.2005 teilt die SPD-Fraktion hierzu folgende Neubesetzungen mit:

 

1.      Fraktionsvorsitz ab dem 18.10.2005

RF Astrid Wolters ist neue Fraktionsvorsitzende. RH Rogowsky bleibt stv. Fraktionsvorsitzender. Ebenso bleibt RH Tüffers Fraktionsgeschäftsführer.

 

2.      Vorsitz im Kultur und Sportausschuss

RH Fellmin wird dem Rat als neuer Ausschussvorsitzender vorgeschlagen. RH Kehren wird als stv. Ausschussvorsitzender benannt. Letzterer werde sich nach dem 12.11.2005 erklären, ob er im Ausschuss bleibe.

 

3.      Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung

RH Harald Mathissen wird zum Nachfolger für RH Kehren in das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung berufen.

 

Für die Bestellungen bezüglich des Ausschussvorsitzes und des Kuratoriums der Hermann-Josef-Stiftung ist der Stadtrat zuständig.

 

Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde kurzfristig erstellt und kann vom Rat als Zusatzpunkt in der laufenden Sitzung beschlossen werden.“

 

Bürgermeister Jansen fragt, ob sich gegen die Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung Widerspruch erhebe. Dies ist nicht der Fall.

 

 

zu A 1.2         Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich eines Wahlstandes der NPD in Erkelenz

 

Bürgermeister Jansen teilt wie folgt mit:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Schreiben vom 27.09.2005 anlässlich der Errichtung eines Wahlkampfstandes der NPD am Samstag, dem 21.09.2005, vor dem Rathaus in Erkelenz eine Anfrage gestellt.

Im Zusammenhang mit dem Wahlstand stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz folgende Fragen:

 

1.      „War der NPD-Stand genehmigt?“

Antwort: Der NPD-Wahlstand wurde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genehmigt.

 

2.      „War die Positionierung des NPD-Standes unmittelbar vor dem Alten Rathaus beantragt? Wäre ein anderer, abgesetzt vom Rathaus gelegener Standort möglich gewesen?“

Antwort: Beantragt wurde ein Info-Stand vor dem Alten Rathaus. Ein Abweichen vom beantragten Standort ist nur in begründeten Fällen möglich.

 

3.      „Besteht die Möglichkeit, derartige Wahlstände der NPD nicht zu genehmigen?“

Antwort: Bei der NPD handelt es sich um eine Partei, die bislang nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Daher gelten für diese Partei auch die Bestimmungen des Parteiengesetzes sowie alle weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Parteiengesetz zwingt daher bereits, soweit Flächen auch für andere Parteien zur Verfügung gestellt werden, auch der NPD Flächen zu genehmigen.“

 

 

zu A 1.3         Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Nutzung der Fußgängerzone durch Fahrradfahrer

 

Bürgermeister Jansen macht die folgende Mitteilung:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Schreiben vom 20.09.2005, eingegangen am 28.09.2005, vor dem Hintergrund der durch Radfahrer im zunehmenden Maße widerrechtlich benutzten Fußgängerzone um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

a)     „Wurde durch die Verwaltung Feststellung darüber getroffen, dass und in welchem Umfang die Fußgängerzone im Bereich Kölner Straße, Markt, Aachener Straße widerrechtlich von Fahrradfahrern frequentiert wird?“

 

Antwort: Der Stadtverwaltung ist hinreichend bekannt, dass die Fußgängerzone widerrechtlich von Fahrradfahrern genutzt wird. In welchem Umfang dieser widerrechtliche Gebrauch der Fußgängerzone erfolgt, ist von der Stadtverwaltung nicht ermittelt worden.

 

b)     „Was hat die Stadt veranlasst, den widerrechtlichen Radfahrverkehr in der Fußgängerzone zu kontrollieren und zu sanktionieren?“

 

Antwort: Zunächst einmal muss darauf hingewiesen werden, dass die Stadtverwaltung eine Zuständigkeit nach der Straßenverkehrsordnung nur für den ruhenden Verkehr und nicht für den fließenden Verkehr hat. Die Kontrolle und die Sanktionierung obliegen daher nicht der Stadtverwaltung. Gleichwohl sieht sich die Stadtverwaltung in der Verpflichtung, durch Aufklärungsarbeit und durch Ansprache der widerrechtlich die Fußgängerzone nutzenden Radfahrer eine Begrenzung des Problems herbeizuführen. Die Stadtverwaltung appelliert daher in besonderem Maße an die Vernunft der Radfahrer, im Bereich der Fußgängerzone das Fahrrad zu schieben und nicht Fahrrad fahrend die Fußgängerzone zu queren.“

 

 

zu A 1.4         Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den Herausgeber des „Bürgerblattes“ auf Unterlassung von Äußerungen bezüglich des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe städt. Versicherungsverträge

 

Bürgermeister Jansen teilt wie folgt mit:

„In einer kurz vor der Kommunalwahl im Jahre 2004 erschienenen Ausgabe des Bürgerblatts wurde grundlos der Verdacht geäußert, bei der Vergabe der Versicherungen für die Gebäude der Stadt Erkelenz für das Jahr 2000 sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Der Versicherungsvertrag wurde seinerzeit für das Jahr 2000 mit der Allianz-Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung wurde vermittelt von einer Versicherungsagentur aus Erkelenz. Die Versicherungsagentur ist den Behauptungen durch Klage entgegengetreten. Zwischenzeitlich liegt das Urteil des insoweit zuständiger Weise angegangenen Landgerichts Mönchengladbach, Az: 10O416/04, vor. In diesem Urteil wird der Herausgeber des Bürgerblatts rechtskräftig verpflichtet, im Urteil näher bezeichnete Äußerungen, die den Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der Versicherungsverträge vermuten lassen, künftig zu unterlassen. Die Stadtverwaltung Erkelenz hat die Behauptungen, bei der Vergabe der Versicherungen im Jahre 2000 sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, ebenfalls immer zurückgewiesen. Sie erfährt nunmehr durch das Urteil eine Bestätigung für die Ordnungsgemäßheit des Ausschreibungsverfahrens.“

 

 

zu A 1.5         Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer

Stadtrat

 

Bürgermeister Jansen macht folgende Mitteilung:

„Im Zusammenhang mit der Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die im April des laufenden Jahres neu gebildete „Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat“ haben sowohl der Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion als auch der stellv. Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, dass die Verwaltung die Zulässigkeit dieses Zusammenschlusses erneut überprüfen solle.

 

Hierzu ist mitzuteilen, dass sich andere als die unter Tagesordnungspunkt A 1.4 der Sitzung des Rates am 29.06.2005 dargelegten Ergebnisse zwischenzeitlich nicht ergeben haben.“

 

 

zu A 1.6         Richtfest der neuen Vierfach-Sporthalle mit Gymnastikhalle

 

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass das Richtfest der neuen Vierfach-Sporthalle mit Gymnastikhalle am 27.10.2005, 15:30 Uhr, stattfinde. Insofern habe man den bisherigen Zeitplan eingehalten.