Bürgerinformationssystem
Beschluss
(als Empfehlung an den Rat): „Die
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8.
Änderung vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt
geändert: Artikel
11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung: ...über
die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; .. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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