Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Den Ausschussmitgliedern ist eine Übersicht über die hier zu behandelnden überplanmäßigen Ausgaben zugegangen, auf die verwiesen wird. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Hauptausschuss/Rat nimmt von den vom Kämmerer in der Zeit vom 25.08. – 12.09.2005 getroffenen Entscheidungen zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 (1) GO NW Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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