„In den Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt Erkelenz
sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen oberhalb einer Grenze
von 10.000,00 Euro jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“
20.02.2008 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„In den Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt
Erkelenz sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen oberhalb
einer Grenze von 10.000,00 Euro jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
27.02.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„In den
Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt Erkelenz sind die Einzahlungen und
Auszahlungen für Investitionen oberhalb einer Grenze von 10.000,00 Euro jeweils
als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“