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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „ 1. Es wird festgestellt, dass der vorgesehene Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung |
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