Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und Rat):
„ 1.Es wird
festgestellt, dass der vorgesehene Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser
Rechtsvorschrift vorliegen.
2.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte
wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf desBebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“
19.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
Rat):
„ 1.Es wird festgestellt, dass der vorgesehene
Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.
2.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum
Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf desBebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13
a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an
der Abstimmung nicht mitgewirkt
Abstimmungsergebnis: (14
Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)
20.02.2008 - Hauptausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„ 1.Es wird festgestellt, dass der vorgesehene
Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“,
Erkelenz-Mitte, gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.
2.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird
beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum
Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf desBebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß §
13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
27.02.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„ 1.Es
wird festgestellt, dass der vorgesehene Bebauungsplan Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a
BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen
dieser Rechtsvorschrift vorliegen.
2.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
3.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum
Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf desBebauungsplanes Nr. I/5 B
„Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13
a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“