Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, wird beschlossen.
2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
3. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“