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Auszug - 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 "Industrie- und Gewerbepark Commerden", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 "Industrie- und Gewerbepark Commerden", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/540/2020 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 "Industrie- und Gewerbepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 "Industrie- und Gewerbepark Commerden", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig