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Vorlage - A 61/543/2020  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs.1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
17.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Änderung BBP Nr. III A2 - 2. Änderung Oestrich  
Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. III A 2 - 2. Änderung Oestrich  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, dass der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

  1.               Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 21 vom 16.09.2019 lag der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung           Oestrich“, Erkelenz-Mitte mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 24.09.2019 bis einschließlich 25.10.2019 öffentlich aus. Die Unterlagen waren parallel unter www.erkelenz.de abrufbar.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen. Diese sind der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zu entnehmen.

 

  1.               Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.09.2019 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Während dieser Beteiligung sind abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange – zu entnehmen.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.09.2019 beteiligt; in der 15. Sitzung des Bezirksausschusses am 13.11.2019 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, den Mitgliedern erläutert. Die Mitglieder stimmten dem Entwurf einstimmig zu.

 

  1.               Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Aufgrund von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde der Geltungsbereich vergrößert. Dies erforderte eine erneute Beteiligung.

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 über die Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beraten und eine erneute Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die erneute Offenlage wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 06.03.2020 im Zeitraum vom 16.03. bis einschließlich 27.03.2020 durchgeführt. Die Unterlagen waren parallel unter www.erkelenz.de abrufbar.

 

 

Während der Auslegungszeit nahm die Corona Pandemie derartige Ausmaße an, dass das Rathaus für den Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich war.

 

Da die Beteiligung hierdurch eingeschränkt wurde, wurde die erneute öffentliche Auslegung wiederholt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 03.07.2020 wurden die Planunterlagen vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden während der erneuten Offenlagezeiträume abwägungsrelevante  Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1.               Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2020 über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

 

Während dieser Beteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange 1. Änderung BBP Nr. III A2 - 2. Änderung Oestrich (270 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. III A 2 - 2. Änderung Oestrich (560 KB)