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Tatbestand: In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen, dass der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 21 vom 16.09.2019 lag der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung Oestrich“, Erkelenz-Mitte mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 24.09.2019 bis einschließlich 25.10.2019 öffentlich aus. Die Unterlagen waren parallel unter www.erkelenz.de abrufbar.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen. Diese sind der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zu entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.09.2019 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Während dieser Beteiligung sind abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Die vorgetragenen Stellungnahmen sind der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange – zu entnehmen.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 20.09.2019 beteiligt; in der 15. Sitzung des Bezirksausschusses am 13.11.2019 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, den Mitgliedern erläutert. Die Mitglieder stimmten dem Entwurf einstimmig zu.
Aufgrund von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde der Geltungsbereich vergrößert. Dies erforderte eine erneute Beteiligung. Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 über die Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beraten und eine erneute Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die erneute Offenlage wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 06.03.2020 im Zeitraum vom 16.03. bis einschließlich 27.03.2020 durchgeführt. Die Unterlagen waren parallel unter www.erkelenz.de abrufbar.
Während der Auslegungszeit nahm die Corona Pandemie derartige Ausmaße an, dass das Rathaus für den Publikumsverkehr nur noch sehr eingeschränkt zugänglich war.
Da die Beteiligung hierdurch eingeschränkt wurde, wurde die erneute öffentliche Auslegung wiederholt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 03.07.2020 wurden die Planunterlagen vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden während der erneuten Offenlagezeiträume abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.03.2020 über die erneute öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.
Während dieser Beteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der Öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
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