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Vorlage - A 61/545/2020  

 
 
Betreff: Sanierungssatzung "Sanierungsgebiet südliche Innenstadt", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzung "Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte" gemäß § 162 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
17.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung gemäß § 162 BauGB zur Aufhebung Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte  
Übersicht Geltungsbereich Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 17.12.2003 hat der Rat die Sanierungssatzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ gem. § 142 BauGB beschlossen. Die Satzung trat mit Bekanntmachung vom 06.02.2004, am 07.02.2004 in Kraft.

 

Das Gebiet wird umgrenzt:

im Norden durch Tenholter  Straße, Hermann-Josef-Gormanns-Straße

im Osten durch Theodor-Körner-Straße

im Süden durch Freiheitsplatz, Konrad-Adenauer-Platz, Anton-Raky-Allee

im Westen durch Wilhelmstraße, Mozartstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist der Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich der Aufhebungssatzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ zu entnehmen.

 

Ziel der Sanierungsmaßname „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ sind:

 

-          Neuorganisation und –gliederung des MIV und des ÖPNV und des ruhenden Verkehrs mit dem Ziel der Verkehrsreduzierung in der Kölner Straße

-          Herstellung einer funktionalen und städtebaulichen Anbindung des Bahnhofsbereiches (Bahnhof, Konrad-Adenauer-Platz) mit der Kölner Straße als Eingangssituation zur Innenstadt

-          Entwicklung einer fußläufigen und radfreundlichen Wegeverbindung von Innenstadt und Bahnhof

-          Ausbau, Aufwertung und Neugestaltung der Kölner Straße. Sicherung und Weiterentwicklung des Geschäftsstandortes Kölner Straße durch standortadäquate Nutzungsergänzungen.

-          Erhalt und Weiterentwicklung der vorgefundenen positiven städtebaulichen Merkmale wie Gründerzeitbauten, Straßenräume etc. zur Ausbildung einer eigenen Identität des Stadtquartiers

-          Entwicklung untergenutzter Flächen wie Blockinnenbereiche, Baulücken, rückwärtige Grundstücksbereiche oder auch fehlgenutzte Flächen, insbesondere sind dies die Randbereiche des Stadtparks sowie die Stellplatzanlage am Heinrich-Jansen-Weg mit den angrenzenden Flächen

-          Ausbau, Aufwertung und Neugestaltung des Stadtparks.

 

Seit 2003 wurden insbesondere in der Kölner Straße umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Ein Großteil der Ziele konnte bis dato verwirklicht werden. Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt am 19.02.2020 das Sanierungsgebiet Innenstadt Erkelenz-Mitte beschlossen. Der Geltungsbereich ist deutlich größer und umfasst sämtliche Bereiche der Satzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“. Die Ziele des Sanierungsgebietes gehen über die Ziele der Satzung von 2003 hinaus.

 

Entsprechend § 162 Abs. 1 BauGB ist die die Sanierung aufzuheben, wenn sie durchgeführt ist oder die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder die nach § 142 Absatz 3 Satz 3 oder 4 BauGB für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist.

 

Zwar sind nicht alle Ziele erfüllt, jedoch besteht mit der Sanierungssatzung Innenstadt Erkelenz vom 21.02.2020 (Datum der Bekanntmachung des Beschlusses vom 19.02.2020) eine weitergehende Satzung mit welcher die o.g. Ziele weiterverfolgt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist in Absprache mit der Bezirksregierung Köln die Satzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ von 2003 aufzuheben.

 

Die Aufhebung hat entsprechend § 162 Abs. 2 BauGB als Satzung zu erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Die Aufhebung der Satzung gemäß § 142 BauGB „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ wird gemäß § 162 Abs. 1 BauGB als Satzung (Aufhebungssatzung) beschlossen.

2. Die Aufhebungssatzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“ ist gemäß § 162 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Anlage - Satzung gemäß § 162 BauGB zur Aufhebung des „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der Aufhebungssatzung „Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung gemäß § 162 BauGB zur Aufhebung Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte (201 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet südliche Innenstadt Erkelenz-Mitte (495 KB)