Bürgerinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfed West", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 5.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/541/2020 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfed West", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, wird beschlossen.

2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig