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Vorlage - A 61/541/2020  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfed West", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
17.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. 02.32 Oerather Mühlenfeld West  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 15.05.2019 den Bebauungsplan Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.08.2019 ist der Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

 

Für den ersten Bauabschnitt ist in Kürze mit dem Abschluss der Erschließung zu rechnen und die GEE vermarktet derzeit die Grundstücke. Erste Bauanträge liegen bereits vor.

Im Rahmen der täglichen Arbeit ist aufgefallen, dass beim festgesetzten WA 2 die Anzahl der möglichen, jedoch nicht verpflichtenden Vollgeschosse II nicht mit der Mindesthöhe der Traufe hier 5,50 m korrespondiert.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“ Erkelenz-Mitte ist die Modifizierung des Maßes der baulichen Nutzung im WA 2 um Missverständnisse, insbesondere im Bauantragsverfahren, zu vermeiden.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte liegt am westlichen Siedlungsrand von Erkelenz-Mitte, zwischen den bestehenden Wohngebieten des Oerather Mühlenfeldes sowie der L19 Gerderather Landstraße und der L227 Hückelhovener Straße. Südwestlich des Plangebietes befindet sich in einigem Abstand die Ortslage Matzerath. Der genaue Grenzverlauf des in der Gemarkung Erkelenz, Flur 38 liegenden Geltungsbereiches ist dem Planentwurf zu entnehmen.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 35 ha.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Da die Art der baulichen Nutzung hier: allgemeines Wohngebiet nicht veränderten werden soll, ist der Bebauungsplan inkl. der zu erarbeitenden 1. Änderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

In der Sitzung soll die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte beschlossen und die Verwaltung beauftragt werden die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Da sich weder die Anzahl der Vollgeschosse, noch die absolute Höhe der Gebäude verändert, noch andere grundlegende Festsetzungen verändert werden sollen, kann die Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Im vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, wird beschlossen.

2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 1. Änderung BBP Nr. 02.32 Oerather Mühlenfeld West (379 KB)