Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und führt sie in ihr Amt ein (§ 57 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).
Die Verpflichtungserklärungen liegen hierzu allen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vor.
Anlage: Text der Verpflichtungserklärung
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