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Tatbestand: Ziel und Zweck der Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte ist Vorbereitung der Schaffung von Baurechten für gewerbliche Ansiedelungen. Westlich der Brüsseler Allee sind als Ergänzung und Arrondierung des GIPCO Flächen für die Landwirtschaft im Umfang von ca. 0,9 ha als Änderung in gewerbliche Bauflächen vorgesehen. Durch die Änderung können sinnvolle Grundstückszuschnitte erfolgen. Die Flächen arrondieren Parzellen, welche unmittelbar an die Brüsseler Allee anschließen und sind somit bereits erschlossen sind. Gleichzeitig soll im südlichen Bereich eine Fläche von ca. 1,3 ha von gewerblichen Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden.
Der Geltungsbereich ist über Brüsseler Allee sowie Luxemburger Straße an die B 57 und somit auch an die BAB 46 angeschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich vor dem Hintergrund des nicht in ausreichenden Umfang zur Verfügung stehenden Angebotes an planungsrechtlich gesicherten und erschlossenen Gewerbeflächen, zudem kann so die bestehende Erschließung der Brüsseler Allee sinnvoll genutzt werden.
Mit E-Mail vom 27.10.2020 bestätigt die Bezirksregierung Köln, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.
Parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte soll der Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „GIPCO“, 3. Änderung, Erkelenz-Mitte aufgestellt werden.
In der Sitzung soll die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, beschlossen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlage: Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
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