Bürgerinformationssystem
Sachkundige Bürgerin Schoer erkundigt sich zu den vom Kreis Heinsberg – Untere Bodenschutzbehörde – aufgeführten Altbetrieben im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes. Amtsleiter Joos führt aus, dass die Untere Bodenschutzbehörde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Hinweise zu Altbetrieben aus dem Altstandortverzeichnis nachrichtlich mitteilt. Die Liste wird an die Bauaufsichtsbehörde als zuständiges Fachamt weitergeleitet, mit der Bitte die Untere Bodenschutzbehörde bei zukünftigen Bauverfahren zu beteiligen. Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. II/3 „Goswinstraße / Flachsbleiche“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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