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Vorlage - A 61/536/2020  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
17.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2020 
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. XV In Katzem - Buschstraße  
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. XV In Katzem - Buschstraße  

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. XV "In Kat-zem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, aufzustellen. Im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 8 vom 01.03.2019 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Des Weiteren hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe in seiner Sitzung am 03.12.2019 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, zugestimmt und beschlossen gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie den Bezirksausschuss Lövenich und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Erkelenz vom 06.12.2019 lag der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, mit Begründung und Artenschutzformblatt vom 16.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 öffentlich aus.

Ergänzend dazu konnten alle Informationen gem. § 4a Abs. 4 BauGB zum o.a. Bau-leitplanverfahren während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Er-kelenz abgerufen werden.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 13.12.2019 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Lövenich wurde mit Schreiben vom 13.12.2019 beteiligt.

Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses am 25.05.2020 vorgestellt.

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans grundsätzlich zu, spricht sich aber dafür aus, die vorgestellte Planung im Bereich der Kirche zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Deshalb wird die Verwaltung gebeten im weiteren Verfahren zu prüfen, inwieweit die von Herrn K. vorgetragenen Änderungswünsche im Rahmen der Umplanung für die erneute Offenlage berücksichtigt werden können.“

Hierzu hat am 03.06.2020 ein Gespräch zwischen Herrn K. und der Verwaltung stattgefunden.

 

  1. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 über die Stellung-nahmen der Beteiligungen nach § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beraten und eine erneute Auslegung des Planentwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die erneute Offenlage wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 21.08.2020 im Zeitraum vom 31.08. bis einschließlich 11.09.2020 im Rathaus und über www.erkelenz.de durchgeführt.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgebracht.

 

  1. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche durch die Planänderung betroffen sind, wurden mit Schreiben vom 24.08.2020 erneut an der Planung beteiligt.

 

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

Der Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem.

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. XV In Katzem - Buschstraße (2814 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. XV In Katzem - Buschstraße (287 KB)