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Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 17 vom 08.05.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 19.05.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.04.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 20.04.2020 beteiligt.
Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wurde in der Sitzung am 04.06.2020 vorgestellt.
Die Mitglieder nahmen den Entwurf einstimmig zur Kenntnis.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath.
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath.
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