„Die Baumaßnahme soll – vorbehaltlich des entsprechenden Förderbescheides aus dem InHK - entsprechend der Planung des Hochbauamtes realisiert werden.“
11.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Ö 6.2 - geändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit für die Stadt Erkelenz wird die Entscheidung in die nächste Sitzung des Stadtrats verwiesen.“