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Auszug - 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/511/2020 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/1 „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/1 „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/1 „Gewerbegebiet/Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Gerderath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig