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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) beschlossen. 2. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen wird eine Frist von 15 Jahren beschlossen. 3. Die Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte sowie die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen |
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