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Auszug - 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/517/2020 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Vieten fragt, inwieweit sich die Anzahl aufgrund der anderen Größendimension im Rahmen des Repowering aufgrund veränderter einzuhaltender Abstände verringere.

Amtsleiter Orth gibt die diesbezügliche Einschätzung ab, dass dies voraussichtlich wegen der im Genehmigungsverfahren zu prüfenden und einzuhaltenden Abstände der Fall sein werde – jedoch bei weitem noch nicht alle diesbezüglich denkbaren Maßnahmen seitens der Betreiber feststünden.


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) :

„1. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung