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Tagesordnung - 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 11.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten - Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing      
Ö 4.1  
Klassifizierung einer Stadtmarketing-Veranstaltung hier: Neukonzeption Niederrheinischer Radwandertag mit Ergänzung eines Sommerfestes im Ziegelweiherpark  
A 80/134/2020  
Ö 4.2  
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Stadtmarketingkonzeptes  
A 80/135/2020  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Beschluss des Rates vom 10.07.2019 zur Erstellung eines tragfähigen Konzeptes für die Einrichtung eines festen Coworking-Space in Erkelenz hier: Sachstandsbericht, Vorstellung einer Standortanalyse sowie eines Konzeptes durch die cowork_AG  
A 80/136/2020  
Ö 5     Angelegenheiten - Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.09.2019 hier: Strukturkonzept Innenstadt, ruhender Verkehr, Ausgliederung Langzeitparkplätze  
Enthält Anlagen
A 61/509/2020  
Ö 5.2  
Satzung gemäß § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes Innenstadt Erkelenz-Mitte gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Satzung (Sanierungssatzung) gemäß § 142 Abs. 3 BauGB sowie Beschluss über die Frist zur Durchführung der Sanierung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/510/2020  
Ö 5.3  
1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes 1. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII "Gewerbegebiet Sportplätze", Erkelenz-Gerderath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/511/2020  
Ö 5.4  
Bebauungsplan Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath hie: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VII/1 "Gewerbegebiet Spartastraße", Erkelenz-Gerderath, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/512/2020  
Ö 5.5  
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/513/2020  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

   
    11.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

   
    13.02.2020 - Hauptausschuss
    Ö 2.6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 29. Änderung Flächennutzungsplan (308 KB)      
   
    19.02.2020 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, wird beschlossen.

2. Über den Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Brunnenstraße/Oststraße), Erkelenz-Granterath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich 29. Änderung Flächennutzungsplan (308 KB)      
Ö 5.6  
Bebauungsplan Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 500.1/2 "Brunnenstraße/Oststraße", Erkelenz-Granterath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/514/2020  
Ö 5.7  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/515/2020  
Ö 5.8  
Bebauungsplan Nr. IX/S "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/516/2020  
Ö 5.9  
33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen) sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/517/2020  
Ö 6     Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 6.1  
Einführung eines Energiemanagementsystems im Hochbauamt hier: Grundsatzbeschluss  
A 63/325/2020  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Barrierefreie Erschließung Altes Rathaus hier: Baubeschluss  
A 63/326/2020  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Holzweiler hier: Baubeschluss  
A 63/327/2020  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)