„Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17,
Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer
Haus-Sektmarke wird stattgegeben.
Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu
erteilen.“
22.09.2010 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer Haus-Sektmarke wird stattgegeben.
Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
29.09.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer Haus-Sektmarke wird stattgegeben.
Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“