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Vorlage - A 61/176/2010  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. III/1A "Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg", Erkelenz-Matzerath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
21.09.2010 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2010 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.03.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossen,  den Bebauungsplan Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath aufzustellen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 01.04.2010 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 14.04.2010 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

 

 

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens  abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung vom 30.06.2010 einen Beschluss fasste.

 

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurde folgender Beschluss gefasst:

„Den vorgelegten Entwürfen zum Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath sowie zum Bebauungsplan Nr. III/1 A „Peter-Gehlen-Straße/ Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stimmt der Bezirkausschuss Golkrath mit einer endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erkelenz zu.“

 

4.                 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 30.06.2010 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 16.07.2010 in der Zeit vom 26.07.2010 bis 27.08.2010 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

Der Bebauungsplan Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Bebauungsplan Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße/Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch städtischen Grunderwerb gesichert. Die Finanzierung erfolgt über vertragliche Vereinbarungen, Haushaltsmittel sind 2010 bereitzustellen.