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Vorlage - A 14/036/2010  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2010 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach § 96 Abs. 1 S. 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu Mängeln geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.

 

Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.

 

Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2008 zu erteilen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2008 die Entlastung erteilt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine