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Tatbestand: In seiner Sitzung am 16.03.2010 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher
Acker“, Erkelenz-Houverath aufzustellen, die Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 01.04.2010 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 20.04.2010 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath wurde mit Schreiben vom 15.04.2010 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde folgender Beschluss gefasst: „Den vorgelegten Entwürfen zum Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath sowie zum Bebauungsplan Nr. III/1 A „Peter-Gehlen-Straße/ Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stimmt der Bezirkausschuss Golkrath mit einer endgültigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erkelenz zu.“ 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 22.06.2010 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 16.07.2010 in der Zeit vom 26.07.2010 bis 27.08.2010 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Der Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft (GEE) sichergestellt. |
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