Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 18.08.2010 beantragt Frau Barbara Ullrich, Inhaberin des Geschäftes „Worms cigar & pipe“, Kölner Str. 17, Erkelenz, die Genehmigung der Stadt Erkelenz das Stadtwappen auf Etiketten für eine Sekt-Hausmarke zu verwenden. Grundsätzlich können solche Arbeiten dazu beitragen, dass Bürger und Bürgerinnen, die ein solches Produkt erwerben oder geschenkt bekommen, die Verbundenheit mit der Stadt Erkelenz vertiefen können. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Wunsch der Antragsstellerin entsprochen werden sollte und das auf den Etiketten aufgedruckte Wappen so als weitergehendes Identifikationssymbol oder Andenken an die Stadt Erkelenz dienen könnte. Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Genehmigung ist gem. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer Haus-Sektmarke wird stattgegeben. Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Antrag Firma Worms vom 18.08.2010
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