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Vorlage - A 10/334/2010  

 
 
Betreff: Antrag auf Nutzung des Stadtwappens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2010 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Verwendung Stadtwappen vom 18.08.2010- Firma Worms  

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 18.08.2010 beantragt Frau Barbara Ullrich, Inhaberin des Geschäftes „Worms cigar & pipe“, Kölner Str. 17, Erkelenz, die Genehmigung der Stadt Erkelenz das Stadtwappen auf Etiketten für eine Sekt-Hausmarke zu verwenden.

 

Grundsätzlich können solche Arbeiten dazu beitragen, dass Bürger und Bürgerinnen, die ein solches Produkt erwerben oder geschenkt bekommen, die Verbundenheit mit der Stadt Erkelenz vertiefen können.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dem Wunsch der Antragsstellerin entsprochen werden sollte und das auf den Etiketten aufgedruckte Wappen so als weitergehendes Identifikationssymbol oder Andenken an die Stadt Erkelenz dienen könnte.

 

Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Genehmigung ist gem. § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Antrag von Frau Barbara Ullrich, Kölner Str. 17, Erkelenz, zur Nutzung des Stadtwappens für das Bedrucken von Etiketten einer Haus-Sektmarke wird stattgegeben.

Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Antrag Firma Worms vom 18.08.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Verwendung Stadtwappen vom 18.08.2010- Firma Worms (231 KB)