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Auszug - Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 50/035/2010 Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten bei der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen erklärt, dass in der Sitzung des Hauptausschusses am 22

Bürgermeister Jansen erklärt, dass in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010 ein abweichender Beschluss gefasst worden sei.

 

Ratsherr Kehren teilt für die Antrag stellende Fraktion mit, dass er sich über die Beschlussvorlage freue und man den Behinderten und Gehandicapten damit gerecht werde. Er bittet den Rat um breite Zustimmung.

Beschluss:

Abweichender Beschluss aus der 7. Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2010:

„I. Die/Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen.

 

II. Sie/Er ist Vertreter/in der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung gegenüber Rat und Verwaltung.

 

III. Ihr/Ihm obliegt die Ermittlung der Bedürfnisse und Erwartungen behinderter Menschen in Erkelenz.

 

In Wahrnehmung dieser Funktionen kann sich die/der Behindertenbeauftragte unter anderem nachfolgenden Aufgaben widmen:

 

  • Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Pflege von Kontakten zu Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden sowie einzelnen Behinderten und Behindertengruppen,
  • die Unterstützung von Rat und Verwaltung bei der Umsetzung einer barrierefreien Stadt,
  • Unterstützung Ratsuchender,
  • Pflege von Kontakten zu Behindertenbeauftragten der Nachbarkommunen und des Kreises,
  • Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben bei behindertenrelevanten öffentlichen Terminen.

 

In Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben hat die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte/der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte das Recht, an allen Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse des Rates einschließlich der Bezirksausschüsse beratend als Teil der Verwaltung teilzunehmen.

 

Die/Der Behindertenbeauftragte wird durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister berufen und abberufen. Die regelmäßige Amtszeit der/des Behindertenbeauftragten beträgt fünf Jahre.

 

Der Behindertenbeauftragten/Dem Behindertenbeauftragten ist als Ersatz für ihre/seine Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils aktuellen Einfachsatzes der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder in der Stadt Erkelenz zu gewähren. Derzeit sind dies 256,50 €/Monat. Mit der monatlichen Aufwandsentschädigung sind alle Sachkosten abgegolten.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen