„Der von der
örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes
des Jahresabschlusses 2008, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung
hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Be-stätigungsvermerk
gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach §
101 GO NRW festgestellt, dass
der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht
über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;
der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und
seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
Der Jahresüberschuss von
2.748.703,34 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“
22.09.2010 - Hauptausschuss
Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2008, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Be-stätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW festgestellt, dass
der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;
der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
Der Jahresüberschuss von 2.748.703,34 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“
„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2008, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW festgestellt, dass
der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;
der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
Der Jahresüberschuss von 2.748.703,34 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“