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Tagesordnung - 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 08.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Erstellung eines Stadtkalenders für Erkelenz  
A 80/050/2009  
Ö 4  
Energetische Erneuerung der Weihnachtsbeleuchtung  
Enthält Anlagen
A 80/051/2009  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 0300.1/3 "Vossemer Straße", Erkelenz-Gerderath hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/151/2009  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/152/2009  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/154/2009  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/155/2009  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. I/13 "Im Pangel", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/156/2009  
Ö 10  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A "Amtsgericht", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB  
A 61/157/2009  
Ö 11  
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 "In der Hütte", Erkelenz-Hetzerath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/158/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der  1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen.

2.                 Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des  Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten.

3.                 Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

   
    08.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der  1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen.

2.                 Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des  Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten.

3.                 Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

 

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)