Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 28.10.2008 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 1
Satz 1 Halbsatz 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven
zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 27.03.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.04.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. 3. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 beteiligt. Der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses Kückhoven am 11.03.2009 vorgestellt. Ein Beschluss mit Stellungnahme wurde nicht gefasst. Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden. In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt. 2. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Anlage: Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange -des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||