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Vorlage - A 61/152/2009  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven
hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.09.2009 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.09.2009 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2009 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung BBP Nr. 1000.2-1 Am Dorf - TÖB  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 28.10.2008  hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Kückhoven zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 27.03.2009 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.04.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden  während des  Beteiligungsverfahrens  keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

3.                 Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 20.03.2009 beteiligt.

Der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses Kückhoven am 11.03.2009 vorgestellt. Ein Beschluss mit Stellungnahme wurde nicht gefasst.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.

 2.        Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage  - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  sind Bestandteil dieses Beschlusses.

3.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen: Anlage:

Anlage:

Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange -des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 "Am Dorf", Erkelenz-Kückhoven

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung BBP Nr. 1000.2-1 Am Dorf - TÖB (49 KB)