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Auszug - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 "In der Hütte", Erkelenz-Hetzerath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/158/2009 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 "In der Hütte", Erkelenz-Hetzerath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Rogowski fragt nach Kriterien für Baugrundstücksbewerber

Ratsherr Rogowski fragt nach Kriterien für Baugrundstücksbewerber. Techn. Beigeordneter Lurweg nunmehr als Geschäftsführer der GEE erläutert, dass innerhalb der GEE diverse Bewerberprofile entwickelt würden. Im Fall dieses Baugebietes sei dies noch nicht geschehen. Zwischenzeitlich seien generell viele gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen wie z.B. das Antidiskriminierungsgesetz etc. Ebenso werden diese Kriterien auch zur Steuerung der Nachfrage angewandt und somit häufiger modifiziert.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der  1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen.

2.                 Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des  Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten.

3.                 Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung