Bürgerinformationssystem
Ratsherr Rogowski fragt nach Kriterien für Baugrundstücksbewerber. Techn. Beigeordneter Lurweg nunmehr als Geschäftsführer der GEE erläutert, dass innerhalb der GEE diverse Bewerberprofile entwickelt würden. Im Fall dieses Baugebietes sei dies noch nicht geschehen. Zwischenzeitlich seien generell viele gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen wie z.B. das Antidiskriminierungsgesetz etc. Ebenso werden diese Kriterien auch zur Steuerung der Nachfrage angewandt und somit häufiger modifiziert. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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