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Vorlage - A 61/158/2009  

 
 
Betreff: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 "In der Hütte", Erkelenz-Hetzerath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.09.2009 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand: Der Bebauungsplan Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wurde in der Sitzung des Rates am 20.02.2002 als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet am westlichen Ortsrand Hetzerath ist zwischenzeitlich überwiegend bebaut, erschlossene Baugrundstücke stehen in einem ausreichenden Umfang für den Ortsteil Hetzerath nicht mehr zur Verfügung. Von der mit Rechtskraft im Jahre 2001 im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz insgesamt dargestellten 4,1 ha Wohnbauflächenreserve für den Ortsteil Hetzerath sind derzeit rd. 2,0 ha mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“ in Anspruch genommen.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine nordwestlich des Plangebietes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Fläche nicht überplant, da der Alteigentümer über diese Fläche nicht verfügen konnte. Zwischenzeitlich kann der Alteigentümer über diese Fläche verfügen, so dass bereits ein notarieller Kaufvertrag und Baureifmachungsvertrag mit der GEE abgeschlossen werden konnte. In diesem Vertrag ist geregelt, dass in einem 2. Bauabschnitt auf der Fläche 6 Baugrundstücke entstehen können. Hiervon befindet  sich eine Fläche für 2 Baugrundstücke im Eigentum des Alteigentümers, so dass der GEE eine Fläche zur Vermarktung von 4 Baugrundgrundstücken übertragen worden ist. Der GEE liegen wesentlich mehr Bewerbungen auf Erwerb eines Grundstückes vor, so dass ein ausreichender Bedarf vorhanden ist und die Grundstücke kurzfristig verkauft werden können.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baureifmachung dieser rd. 0,4 ha umfassenden Wohnbauflächen sollen durch Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“ geschaffen werden.  Die städtebauliche Konzeption für die Erweiterungsflächen sieht wie bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern in einem Allgemeinen Wohngebiet vor.

In der Sitzung soll der städtebauliche Entwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“ gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden Bebauungsplanentwurf beschlossen werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklab ng bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der  1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen.

2.                 Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des  Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten.

3.                 Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE sichergestellt.

Anlage: