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Tatbestand: Der Bebauungsplan Nr. 0600.3 „In der
Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wurde in der Sitzung des Rates am 20.02.2002
als Satzung beschlossen. Das Plangebiet am westlichen Ortsrand Hetzerath ist
zwischenzeitlich überwiegend bebaut, erschlossene Baugrundstücke stehen in
einem ausreichenden Umfang für den Ortsteil Hetzerath nicht mehr zur Verfügung.
Von der mit Rechtskraft im Jahre 2001 im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz
insgesamt dargestellten 4,1 ha Wohnbauflächenreserve für den Ortsteil Hetzerath
sind derzeit rd. 2,0 ha mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3
„In der Hütte“ in Anspruch genommen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde
eine nordwestlich des Plangebietes im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellte Fläche nicht überplant, da der Alteigentümer über diese Fläche
nicht verfügen konnte. Zwischenzeitlich kann der Alteigentümer über diese
Fläche verfügen, so dass bereits ein notarieller Kaufvertrag und
Baureifmachungsvertrag mit der GEE abgeschlossen werden konnte. In diesem
Vertrag ist geregelt, dass in einem 2. Bauabschnitt auf der Fläche 6
Baugrundstücke entstehen können. Hiervon befindet sich eine Fläche für 2 Baugrundstücke im
Eigentum des Alteigentümers, so dass der GEE eine Fläche zur Vermarktung von 4
Baugrundgrundstücken übertragen worden ist. Der GEE liegen wesentlich mehr
Bewerbungen auf Erwerb eines Grundstückes vor, so dass ein ausreichender Bedarf
vorhanden ist und die Grundstücke kurzfristig verkauft werden können. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Baureifmachung dieser rd. 0,4 ha umfassenden Wohnbauflächen sollen durch
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der
Hütte“ geschaffen werden. Die
städtebauliche Konzeption für die Erweiterungsflächen sieht wie bereits im
rechtskräftigen Bebauungsplan eine eingeschossige Bebauung mit freistehenden
Einfamilienhäusern in einem Allgemeinen Wohngebiet vor. In der Sitzung soll der städtebauliche Entwurf
vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“ gefasst und die
Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren für den zu erarbeitenden
Bebauungsplanentwurf beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklab ng bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GEE sichergestellt. |
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