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Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.12.2009 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz dem in der
Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse",
Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 13.02.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.02.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.02.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 06.02.2009 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 10.06.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 19.06.2009 in der Zeit vom 29.06.2009 bis 31.07.2009 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belage - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgass", Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte
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