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Vorlage - A 61/157/2009  

 
 
Betreff: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A "Amtsgericht", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.09.2009 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.02.2004 beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. I/5A „Kölner Straße/Konrad-Adenauer-Straße“, Erkelenz-Mitte als Satzung.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Umstrukturierung der Fläche vor dem Amtsgericht, zwischen Atelierstraße, Kölner Straße und Konrad-Adenauer-Platz  gemäß den Ergebnissen der Rahmenplanung südliche Innenstadt 2003.

Hierzu wurden Bauflächen zur Schaffung eines neuen Abschlusses der Bebauung der westlichen Straßenseite der Kölner Straße bis zum Konrad-Adenauer-Platz festgesetzt und eine Platzfläche für den fußläufigen Verkehr und Aufenthalt gesichert.

 

Die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. I/5A sollen mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes weiter verfolgt und konkretisiert werden, gleichzeitig sollen die Ergebnisse des in 2008 seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW  durchgeführten Realisierungswettbewerbes „Amtsgericht Erkelenz“ berücksichtigt werden.

Dies erfordert eine Veränderung der Geometrie der Bauflächen und Anpassung der Anzahl der maximal zulässigen Geschosse zur städtebaulichen Betonung der Abschlussbebauung Kölner Straße und Optimierung des Maßes der Nutzung an dieser städtebaulich besonders bedeutenden Situation. Die Baufläche soll in einem Teilbereich zur Kölner Straße geringfügig erweitert und die zulässige Anzahl der Geschosse soll im Anschluss an die bestehende Bebauung der Kölner Straße von maximal IV auf maximal III reduziert sowie zum Konrad-Adenauer-Platz hin von maximal IV auf Maximal VI Geschosse erhöht werden.

 

Für Teilflächen des rd. 2.600 m² umfassenden Plangebietes wurden im Hauptausschuss in der Sitzung am 28.01.2009 bereits Beschlüsse zur Veräußerung gefasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5A „Amtsgericht“ soll in der Sitzung vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss gefasst sowie die Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gefasst werden.

 

Umweltprüfung

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.

2.               Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage: