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Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10
B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte zugestimmt und
beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 17.02.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Es wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 12.02.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 12.02.2009 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss des Rates vom 10.06.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 19.06.2009 in der Zeit vom 29.06.2009 bis 31.07.2009 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. In dieser Sitzung soll der Bebauungsplan Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte als Satzung beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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