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Auszug - 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A "Amtsgericht", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB  

 
 
29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/157/2009 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A "Amtsgericht", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.

2.               Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme