Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und den Rat):
„1.Für die von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum
Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer
öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage 1beigefügten Abwägungstabelle
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Küchoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
03.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
den Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage 1beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage
1ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Küchoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines
Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (15 Ja-Stimmen)
04.06.2008 - Hauptausschuss
Ö 6.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange, wie in der als Anlage 1beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage
1ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Küchoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18.06.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange, wie in der als Anlage 1beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage
1ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Küchoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“