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Vorlage - A 61/113/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße-Süd", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
03.06.2008 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. VII/D „Carl-Benz-Straße-Süd“, Erkelenz-Mitte umfasst den Planbereich zwischen Carl-Benz-Straße/Paul-Rüttchen-Straße/B 57/ Aachener Straße, eines Teilbereiches des im Jahre 1974 aufgestellten Bebauungsplanes Nr. VII/3. Der Ursprungsbebauungsplan und seine bis in das Jahr 1985     reichenden Änderungen in o. a. Planbereich sind nicht mehr geeignet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz zu gewährleisten.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VII/D „Carl-Benz-Straße-Süd“ soll die weitere Entwicklung des Plangebietes an das aktuelle Bauplanungsrecht und an die städtebauliche Planung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes angepasst werden. Hierzu sind Festsetzungen gem. § 9 BauGB i. V. m. der BauNVO u. a. zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen, örtlichen Verkehrsflächen und im Zuge einer Feinsteuerung gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO Festsetzungen über die Zulässigkeit von bestimmten Arten von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der zentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt und Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten zu treffen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Einleitung des Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. VII/D „Carl-Benz-Straße-Süd“, Erkelenz-Mitte wird mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu sichern und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung die Einzelhandelsnutzung zu steuern, beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine