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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Einleitung des Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. VII/B „Neumühle“, Erkelenz-Mitte wird mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu sichern und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung die Einzelhandelsnutzung zu steuern, beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung |
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