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Vorlage - A 61/120/2008  

 
 
Betreff: Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. II "Am Schächer", Erkelenz-Mitte
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
03.06.2008 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Teilaufhebung des seit 03.12.1963 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte, umfasst bis auf den Geltungsbereich der 1. Änderung den Bereich zwischen Goswinstraße / Kölner Straße / Graf-Reinald-Straße / Tenholter Straße / Am Hagelkreuz / Bahnlinie.

Der Bebauungsplan setzt in unterschiedlichen Teilflächen Wohnnutzung und Gemischte Nutzung fest und ist als übergeleiteter Durchführungs- und Fluchtlinienplan zwar rechtskräftig, entfaltet aufgrund seiner geringen Festsetzungstiefe und mangelnden Eindeutigkeit der Festsetzungen nur noch eine geringe bauplanungsrechtliche Steuerungsfunktion. Die städtebaulichen Leit- und Zielvorstellungen sind darüber hinaus aufgrund des Planalters in Teilbereichen erkennbar überholt.

Der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“ soll daher aufgehoben werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist hiernach n. § 34 BauGB zu beurteilen. Sobald  ein Planungserfordernis für Teilflächen des Aufhebungsbereiches erkennbar ist,  sollen Bauleitpläne zur Aufstellung gelangen.

In der Sitzung soll die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. II „Am Schächer“

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Schächer“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

  1. „ Die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
  2. Zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
  3. Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine