Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und den Rat):
„1.Für die von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“,
Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage 1beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte ist
unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
03.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
den Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte
wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in
der als Anlage 1beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte ist
unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (15 Ja-Stimmen)
04.06.2008 - Hauptausschuss
Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte,
wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in
der als Anlage 1beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte,
ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
18.06.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte,
wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in
der als Anlage 1beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte,
ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“