„ Die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den
Bebauungsplan Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte wird hiermit
beschlossen.
Zu der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am
Schächer“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 1 BauGB
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 in Verbindung mit § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Abs. 1
BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der
Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“, Erkelenz-Mitte
gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.“
03.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„
Die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. II
„Am Schächer“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
Zu
der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“,
Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 1 BauGB Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
Sollten
bei der Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine
planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „Am Schächer“,
Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monates öffentlich
auszulegen.“