Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als Leitlinie
für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im
Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i.
S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
03.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als
Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im
Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i.
S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
„Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als
Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im
Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i.
S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
18.06.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als
Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im
Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i.
S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“